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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

(2020-08-01) Die folgenden Bedingungen gelten für Verträge zwischen Ton im Raum, Ingenieurbüro Hepp (im Folgenden „Ton im Raum“ genannt) und dessen Auftraggebern.

1) Vertragsgrundlage

Leistungen von Ton im Raum erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB. Abweichende Bedingungen sind schriftlich zu vereinbaren. Verwendet der Auftraggeber entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Ton im Raum dem ausdrücklich zugestimmt hat.

2) Angebotsgültigkeit

An Angebote hält sich Ton im Raum 30 Tage ab Angebotsdatum gebunden. Ist auf dem Angebot ein anderer Gültigkeitszeitraum angegeben, gilt dieser für das entsprechende Angebot.

3) Lieferzeiten

Ton im Raum liefert die vereinbarte Leistung (sofern nicht abweichend angegeben) innerhalb von 30 Tagen nach Auftragsbestätigung bzw. - falls für die Leistung erforderlich - nach Zugang zu den Räumlichkeiten.

Sollte aus einem wichtigen Grund (z.B. Unfall, Krankheit, höhere Gewalt) eine spätere Lieferung nötig werden oder kann Ton im Raum die vereinbarte Leistung daher nicht erbringen, informiert Ton im Raum den Auftraggeber umgehend von der Änderung der Lieferzeit. Ein Anspruch auf Schadensersatz entsteht dadurch nicht.

4) Zahlungsfrist

Der Auftraggeber bezahlt die Leistung von Ton im Raum ohne Abzüge sofort nach Rechnungsstellung. Ist auf der Rechnung ein anderer Zahlungszeitraum angegeben, gilt dieser für die entsprechende Rechnung.

5) Haftung

Ton im Raum haftet für eigenes sowie für das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen maximal mit dem Auftragswert. Davon unberührt bleibt die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Ton im Raum oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Ton im Raum beruhen. Unberührt bleibt zudem die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Ton im Raum oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Ton im Raum beruhen.

Für einen Schadensersatzanspruch des Auftraggebers beginnt die Verjährungsfrist mit Rechnungsdatum. Sie endet ein Jahr nach Beginn der Verjährungsfrist.

Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel und gibt Ton im Raum Gelegenheit zu deren Beseitigung. Ob ein Mangel vorliegt, ist vor dessen Beseitigung zwischen Auftraggeber und Ton im Raum schriftlich zu klären.

Der Auftraggeber beachtet in eigener Verantwortung die allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie geltende Anforderungen aus anderen Bereichen (z.B. Brandschutz, Statik, Arbeitsschutz).

6) Eigentumsvorbehalt, Verschwiegenheit

Die in den Leistungen von Ton im Raum enthaltenen Erkenntnisse, Empfehlungen und Daten gehen erst mit vollständiger Bezahlung in das Eigentum des Auftraggebers über und sind für dessen alleinige Nutzung bestimmt.

Ton im Raum gibt diese Informationen ohne schriftliche Genehmigung des Auftraggebers nicht an Dritte weiter.

Die einem Beratungsbericht von Ton im Raum zugrunde liegende Methodik und die Struktur des Berichts sind Eigentum von Ton im Raum. Der Auftraggeber gibt einen solchen Bericht (auch teilweise) nur mit schriftlicher Genehmigung von Ton im Raum an Dritte weiter.

7) Gerichtsstand, Recht

Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von Ton im Raum.

Für das Vertragsverhältnis und die Geschäftsverbindung der Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.

8) Wirksamkeit bei Teilnichtigkeit

Falls einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine gültige ersetzt, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt.